Helmut J. Müller
Berater für die betriebliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Das Bundesteilhabegesetz bietet große Chancen - sowohl für betroffene Personen als auch für Einrichtungen.
Gestalten Sie Neues, verbessern Sie Vorhandenes!Schreiben Sie uns - gehen wir es gemeinsam an!


Allgemeines
Was ist neu durch das Bundesteilhabegesetz?
- Anspruch auf Chancengleichheit
- Klientenorientierung
- Leistungen nach Bedarf
- Bedarf nach ICF
- Neue Leistungen
Gesetzliche Grundlagen:
Grundgesetz, Artikel 3
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
§ 1, Sozialgesetzbuch IX
"Menschen mit Behinderungen ... erhalten Leistungen nach diesem Buch ..., um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken."
Leistungserbringer
Herausforderungen:
- Refinanzierung Personal
- Refinanzierung Infrastruktur
- Zunahme Bürokratie und Dokumentation
- Information an Mitarbeitende / Betroffene / Angehörige
Chancen:
- Kostendeckende statt defizitärer Entgelte
- Bedarfsgerechte Leistungen
- Neue Leistungen, wo Bedarf
- Klare Standards für Dokumentation und Abrechnung


Leistungsberechtigte
Herausforderungen:
- Die eigenen Rechte kennen
- Bedarf formulieren
- Leistungen beantragen
- Für eigene Rechte eintreten
Chancen:
- Sie bestimmen über Ihr Leben selbst
- Sie können dabei sein, wo Sie es möchten
- Sie bekommen, was Sie dazu brauchen

Barrierefreiheit
Gebäude, Anlagen und Verkehrsmittel sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Barrierefreiheit wird für uns alle immer wichtiger, weil in unserer älter werdenden Gesellschaft immer mehr Menschen mit Behinderungen leben und gleichzeitig ein großer Mangel an Arbeitskräften besteht.
Der Ausweg ist die Barrierefreiheit. Nur in einer barrierefreien Umgebung können sich alle Menschen selbständig bewegen und selbständig versorgen.Bauen wir endlich barrierefrei!
Lassen Sie sich beraten!

Helmut J. Müller
Diplom-Studium Betriebswirtschaft
33 Jahre Führungspositionen der Sozialwirtschaft
Ab 2008 Gesamtleiter der St. Jakobus gGmbH
Engagiert in Liga- und Caritas-Gremien
2013-2017 Vorsitzender der AGBePs
Fortbildungsreferent zum Bundesteilhabegesetz
Dozent der DHBW für SoWi und BTHG
Entwicklung BTHG-Leistungskataloge
LE-Beauftragter für die Umsetzung des BTHGs
Kontakt
Das Bundesteilhabegesetz (SGB IX) zu einer sinnvollen nachhaltigen Anwendung zum Wohle der Menschen zu bringen, lohnt die Mühe. Dafür können Sie uns jederzeit kontaktieren.Wir freuen uns darauf.
Vielen Dank!
Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.